Dienstag, 16. Januar 2018

Lohgerberei, eine unendliche Geschichte...
und
gibt es Zahlen zum UWZ oder nicht?
Das Thema Lohgerberei beschäftigt Politik und Bürger seit geraumer Zeit und sollte durchaus kritisch betrachtet werden. Allerdings müssen wir doch mal die Fakten betrachten. Der Eigentümer hat zwar an einem bestimmten Punkt Interesse an einem Verkauf bzw. Flächentausch gezeigt, allerdings zu Konditionen, welche weit über dem Marktwert lagen. Hier kann und darf sich die Stadt nicht erpressen lassen! Die im Raum stehende Summe ist weit überhöht und entbehrt trotz der Historie dieser Immobilie jeglicher Grundlage. Auch ein ins Gespräch gebrachter Flächentausch kommt aufgrund fehlender Substanz nicht in Betracht.
Zudem bestand letztlich kein Verkaufsinteresse mehr, daher waren der Politik die Hände gebunden. Eine durchaus legitime Frage nach der Möglichkeit einer Enteignung steht in Anbetracht des schwerwiegenden Grundrechtseingriffes hier nicht zur Debatte! Man kann den Eigentümer nicht für die Verfehlungen der Politik in den letzten Jahren bestrafen. Diese Maßnahme kann nur in Ausnahmefällen und bei wirklich systemrelevanten Vorhaben zum Tragen kommen.
Die von "Experten", wer immer das in diesem Fall sein mag, aufgeworfenen möglichen Konflikte mit dem Gildefest mögen durchaus im Raum stehen, sollten aber im Kontext mit der gesamten umliegenden Bebauung des Gildeplatzes betrachtet werden. Hier werden, wie auch bei dem in Frage stehende Radweg, alle Register gezogen um möglichen Bauvorhaben noch im Nachgang einen Riegel vorzuschieben.
Zum Thema UWZ Wildeshausen möchte ich folgendes feststellen:
Bei der ersten Präsentation des Konzeptes durch das Planungsbüro habe ich den Bürgermeister persönlich nach den Kosten für die Realisierung des UWZ gefragt. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, es liegen keine Zahlen zu den Kosten vor! Diesen Umstand habe ich in der Ausschusssitzung bereits angezweifelt.
Jetzt kam im Nachgang heraus, dem Rat wurden offenbar entscheidende Seiten der Planungsunterlagen vorenthalten. Diese Seiten enthalten möglicherweise, vielleicht nicht im Detail aber zumindest grob überschlagen, Berechnungen über die zu erwartenden Kosten der Realisierung des UWZ.
Es entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage, dass dem Rat Unterlagen aus Planungsaufträgen, welche diese Gremium ja beschließt und in Auftrag gibt, vorenthalten werden. Nach dem NKomVG haben die Ratsmitglieder ein Auskunftsrecht und sollen über alle Angelegenheiten Kenntnis erlangen, welche dem Bürgermeister bekannt sind. Dies schließt nur Bereiche aus, welche der Vertraulichkeit unterliegen. Offensichtlich möchte man durch diese Entscheidungen unliebsame öffentliche Diskussionen in der Presse verhindern. Wie allerdings soll der Rat richtungsweisende Entscheidungen treffen, wenn wesentliche Informationen nicht vorliegen? Ich finde es zudem befremdlich, wenn der Bürgermeister in der Presse erst das Projekt UWZ hervorhebt und eine Realisierung anstrebt und erst nach kritischen Nachfragen auf Mängel in der Bausubstanz und die möglichen Kosten verweist.
Wir werden dieses Thema weiter kritisch begleiten und hier zu gegebener Zeit informieren.
Marko Bahr
FDP- Fraktion

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