Mittwoch, 24. Januar 2018



Antrag zum Tausch Hunteschule- St. Peter Schule


Als FDP- Fraktion lehnen wir den Antrag zum Tausch der Liegenschaften Hunteschule und St. Peter Schule ab.
Die angestrebte Lösung beinhaltet sehr viele Fragezeichen und ist entgegen der Aussage der Befürworter und Antragsteller keine akzeptable Lösung.
Es klingt schon etwas seltsam, wenn ausgerechnet diejenigen Politiker, welche die Raumprobleme an den Grundschulen ohne echten Lösungsansatz jahrelang vor sich hergeschoben haben, bei jeder Haushaltsberatung mehr oder weniger vernünftige Ausgaben durchgesetzt und den Finanzrahmen für Nachwahlgeschenke ausgereizt haben, jetzt auf die leeren Kassen verweisen und eine Lösung auf Kosten und gegen den Willen derer durchdrücken wollen, welche sich am wenigsten wehren können.
Kinder, Eltern und Lehrer sollen jetzt das Ergebnis einer jahrelangen verfehlten Politik klaglos hinnehmen und ihre mit viel Geld, Initiative und Engagement hergerichtete Schule gegen einen sanierungsbedürftigen, nicht mal im Ansatz den heutigen Erfordernissen entsprechenden Altbau tauschen?
Es klingt wie Hohn, wenn ausgerechnet bei einem Zukunftsthema wie Bildung und Schulen immer der Verweis auf die angespannte, aber von den Befürwortern des Antrages verursachte Haushaltslage erfolgt, diesen Ansatz würden wir bei uns grundsätzlich bei allen Themen wünschen, dann hätte Wildeshausen eine echte Chance auf Sanierung seiner Finanzen.
Da ein zeitnaher Tausch beabsichtigt wird, müsste die Sanierung der Hunteschule im laufenden Unterrichtsbetrieb erfolgen, eine Schließung bzw. ein Umbau in der Ferienzeit wäre kaum zu realisieren. Die Formulierung im Antrag , wonach ausreichende bauliche Änderungen vorgenommen werden, damit mindestens gleiche räumliche Gegebenheiten herrschen wie an der St. Peter Schule, ist zudem sehr vage und kann natürlich unterschiedlich interpretiert werden. Die gleiche Anzahl der Räume, gleiche Ausstattung, auch hier steht die Befürchtung im Raum, erstmal umziehen lassen, dann brauchen wir nicht mehr viel machen!
Zudem ist nach unserer Auffassung nicht klar, wie sich die Schülerzahlen der Förderschule nach der Entscheidung über eine Verlängerung entwickeln. Was hierbei oft übersehen wird ist die Formulierung im Koalitionsvertrag der Landesregierung Niedersachsen. Darin heißt es, auf Antrag der Schulträger können die Förderschulen bis 2022/23 noch Schüler einschulen, die Schulen haben damit Bestandsschutz bis 2028. Möglicherweise konstante oder auch ansteigende Schülerzahlen würde die beabsichtigte Nachnutzung von frei werdenden Räumen durch die Holbeinschule unmöglich machen und auf Dauer eine echte Lösung der Raumnot an den Grundschulen verhindern.
Vor dem Hintergrund der eigenen und jahrelang ungelösten Probleme an den Grundschulen klingt es zudem anmaßend, wenn im Antrag dem Landkreis empfohlen wird, er möge doch zukünftig die Kinder mit Förderbedarf an anderen Schulstandorten außerhalb von Wildeshausen einschulen.
Als FDP- Fraktion sind wir gegen diesen Antrag und stehen nach wie vor grundsätzlich für einen Neubau einer Grundschule, wenn keine vernünftige Alternative gefunden wird und diese die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht übersteigt.
Allerdings kritisieren wir in diesem Zusammenhang deutlich die bisherige Arbeit zu diesem Thema. Weder liegen bis heute belastbare Zahlen über die Kosten eines Neubaus vor, noch haben wir eine konkrete Aussage über den finanziellen Spielraum der kommenden Jahre. Ob gewollt oder aus anderen Gründen, dass Thema "Grundschulen" wird weiter stiefmütterlich behandelt und echte Lösungen sind nicht in Sicht. Wir brauchen ein tragfähiges und zukunftsfähiges Konzept, welches den Erfordernissen der modernen Bildungskultur gerecht wird und im Kontext mit Förderschulen und Realschulen betrachtet wird. Hier eine "preiswerte Notlösung" zu wählen halten wir ebenso für falsch, wie die geforderte Abschaffung der Förderschule Wildeshausen.
Marko Bahr
FDP- Fraktion

Dienstag, 16. Januar 2018

Lohgerberei, eine unendliche Geschichte...
und
gibt es Zahlen zum UWZ oder nicht?
Das Thema Lohgerberei beschäftigt Politik und Bürger seit geraumer Zeit und sollte durchaus kritisch betrachtet werden. Allerdings müssen wir doch mal die Fakten betrachten. Der Eigentümer hat zwar an einem bestimmten Punkt Interesse an einem Verkauf bzw. Flächentausch gezeigt, allerdings zu Konditionen, welche weit über dem Marktwert lagen. Hier kann und darf sich die Stadt nicht erpressen lassen! Die im Raum stehende Summe ist weit überhöht und entbehrt trotz der Historie dieser Immobilie jeglicher Grundlage. Auch ein ins Gespräch gebrachter Flächentausch kommt aufgrund fehlender Substanz nicht in Betracht.
Zudem bestand letztlich kein Verkaufsinteresse mehr, daher waren der Politik die Hände gebunden. Eine durchaus legitime Frage nach der Möglichkeit einer Enteignung steht in Anbetracht des schwerwiegenden Grundrechtseingriffes hier nicht zur Debatte! Man kann den Eigentümer nicht für die Verfehlungen der Politik in den letzten Jahren bestrafen. Diese Maßnahme kann nur in Ausnahmefällen und bei wirklich systemrelevanten Vorhaben zum Tragen kommen.
Die von "Experten", wer immer das in diesem Fall sein mag, aufgeworfenen möglichen Konflikte mit dem Gildefest mögen durchaus im Raum stehen, sollten aber im Kontext mit der gesamten umliegenden Bebauung des Gildeplatzes betrachtet werden. Hier werden, wie auch bei dem in Frage stehende Radweg, alle Register gezogen um möglichen Bauvorhaben noch im Nachgang einen Riegel vorzuschieben.
Zum Thema UWZ Wildeshausen möchte ich folgendes feststellen:
Bei der ersten Präsentation des Konzeptes durch das Planungsbüro habe ich den Bürgermeister persönlich nach den Kosten für die Realisierung des UWZ gefragt. Als Antwort wurde mir mitgeteilt, es liegen keine Zahlen zu den Kosten vor! Diesen Umstand habe ich in der Ausschusssitzung bereits angezweifelt.
Jetzt kam im Nachgang heraus, dem Rat wurden offenbar entscheidende Seiten der Planungsunterlagen vorenthalten. Diese Seiten enthalten möglicherweise, vielleicht nicht im Detail aber zumindest grob überschlagen, Berechnungen über die zu erwartenden Kosten der Realisierung des UWZ.
Es entbehrt allerdings jeglicher Rechtsgrundlage, dass dem Rat Unterlagen aus Planungsaufträgen, welche diese Gremium ja beschließt und in Auftrag gibt, vorenthalten werden. Nach dem NKomVG haben die Ratsmitglieder ein Auskunftsrecht und sollen über alle Angelegenheiten Kenntnis erlangen, welche dem Bürgermeister bekannt sind. Dies schließt nur Bereiche aus, welche der Vertraulichkeit unterliegen. Offensichtlich möchte man durch diese Entscheidungen unliebsame öffentliche Diskussionen in der Presse verhindern. Wie allerdings soll der Rat richtungsweisende Entscheidungen treffen, wenn wesentliche Informationen nicht vorliegen? Ich finde es zudem befremdlich, wenn der Bürgermeister in der Presse erst das Projekt UWZ hervorhebt und eine Realisierung anstrebt und erst nach kritischen Nachfragen auf Mängel in der Bausubstanz und die möglichen Kosten verweist.
Wir werden dieses Thema weiter kritisch begleiten und hier zu gegebener Zeit informieren.
Marko Bahr
FDP- Fraktion

Antrag zum Tausch Hunteschule- St. Peter Schule Als FDP- Fraktion lehnen wir den Antrag zum Tausch der Liegenschafte...